{"id":40600,"date":"2022-04-29T20:07:30","date_gmt":"2022-04-29T18:07:30","guid":{"rendered":"https:\/\/europeancourt.org\/egmr\/"},"modified":"2025-11-23T00:50:46","modified_gmt":"2025-11-22T23:50:46","slug":"europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/","title":{"rendered":"Oleg Anischtschik, Vertreter vor EGMR, VN-MRA, Interpol-CCF"},"content":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte ist ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Stra\u03b2burg, der nur Beschwerden von Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personengruppen pr\u00fcfen kann, die geltend machen, dass ihre Rechte aus der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sind.<\/p> \r\n<p>Die <a title=\"Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/\">Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention<\/a> ist ein internationaler Vertrag, in dem eine gro\u00dfe Zahl europ\u00e4ischer Staaten \u00fcbereingekommen ist, bestimmte Grundrechte zu sichern. Die garantierten Rechte sind in der Konvention selbst und daneben in den nur von einigen dieser Staaten angenommenen Zusatzprotokollen Nr. <a title=\"Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/protokoll-nr1\/\">1<\/a>, <a title=\"Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/protokoll-nr4\/\">4<\/a>, <a title=\"Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/protokoll-nr6\/\">6<\/a>, <a title=\"Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/protokoll-nr7\/\">7<\/a>, <a title=\"Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/protokoll-nr12\/\">12<\/a> und <a title=\"Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/protokoll-nr13\/\">13<\/a> aufgef\u00fchrt.<\/p>\r\n<p>Der Gerichtshof wendet die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention an. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es sicherzustellen, dass die Staaten die in der Konvention niedergelegten Rechte und Garantien achten. Dies geschieht, indem er die von Einzelpersonen oder manchmal auch von Staaten eingelegten Klagen (\u201eBeschwerden\u201c) \u00fcberpr\u00fcft. Wenn der Gerichtshof feststellt, dass ein Mitgliedstaat eines oder mehrere dieser Rechte und Garantien verletzt hat, f\u00e4llt er ein Urteil. Die Urteile sind verbindlich: Die betroffenen Staaten m\u00fcssen den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen.<\/p>\r\n<p>Es ist nicht notwendig, dass Sie ein Staatsangeh\u00f6riger der durch die <a title=\"Mitgliedstaaten des Europarates\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/europ%c3%a4ische-menschenrechtskonvention\/#ratifikation\">Konvention gebundenen Staaten<\/a> sind. Die Rechtsverletzung muss lediglich innerhalb des Zust\u00e4ndigkeitsbereiches eines der Mitgliedstaaten begangen worden sein \u2014 dies bedeutet f\u00fcr gew\u00f6hnlich: innerhalb des Staatsgebietes. Die Handlung oder Unterlassung, \u00fcber die Sie sich beschweren, muss von einer oder mehreren \u00f6ffentlichen Stellen (beispielsweise einem Gericht oder einer Verwaltungsbeh\u00f6rde) des betroffenen Staates\/der betroffenen Staaten begangen worden sein. Der Gerichtshof besch\u00e4ftigt sich nicht mit Beschwerden gegen Privatpersonen oder private Organisationen, wie z.B. kommerzielle Unternehmen.  Sie m\u00fcssen pers\u00f6nlich und unmittelbar das Opfer der Rechtsverletzung sein. Es ist nicht m\u00f6glich, eine allgemeine Beschwerde gegen ein Gesetz oder eine Ma\u00dfnahme einzureichen, zum Beispiel weil es Ihnen unfair erscheint. Auch k\u00f6nnen Beschwerden nicht im Namen anderer Personen eingereicht werden (es sei denn, diese sind genau bezeichnet und Sie ihr offizieller Vertreter).   Sie k\u00f6nnen lediglich gegen die Verletzung eines Rechts der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention Beschwerde einlegen, jedoch nicht gegen Rechtsverletzungen der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte oder der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\r\n<p>Sie m\u00fcssen zuvor alle nationalen Rechtsmittel ersch\u00f6pft haben, die zur L\u00f6sung Ihres Problems in Betracht kommen (f\u00fcr gew\u00f6hnlich ist damit eine Klage vor dem jeweils zust\u00e4ndigen nationalen Gericht gemeint, gegebenenfalls gefolgt von einer Berufung und sogar einem weiteren Rechtsmittel vor einem h\u00f6heren Gericht). Es reicht nicht aus, nur von diesen Rechtsmitteln Gebrauch zu machen. Sie m\u00fcssen mit diesen Rechtsmitteln auch die von Ihnen geltend gemachten Konventionsverletzungen dem Inhalt nach ger\u00fcgt haben. Sie haben nur vier Monate Zeit, um Ihre Beschwerde nach der endg\u00fcltigen innerstaatlichen Entscheidung (also der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts) beim Gerichtshof einzureichen.    Das <a title=\"Beschwerdeformular beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dokumente\/europarat\/egmr\/beschwerdeformular\/\">Beschwerdeformular<\/a> sowie s\u00e4mtliche notwendigen Informationen und Unterlagen m\u00fcssen vor oder sp\u00e4testens am letzten Tag der Vier-Monats-Frist abgeschickt werden. <a title=\"Pr\u00fcfung eines Beschwerdeformular \u2013 Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/de\/dienstleistungen\/egmr\/pr%c3%bcfung-beschwerdeformular\/\">Pr\u00fcfen<\/a>, ob alle n\u00f6tigen Informationen und Dokumente vorliegen.<\/p>\r\n<p>Der Gerichtshof kann sich nicht mit allen Arten von Beschwerden befassen. Die in der Konvention aufgef\u00fchrten Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen legen seine Befugnisse fest und bestimmen, wer sich wann \u00fcber was beschweren kann. Mehr als 90 % der vom Gerichtshof untersuchten Beschwerden werden f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Sie sollten daher pr\u00fcfen, ob Ihre Beschwerde die Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen erf\u00fcllt. F\u00fcr weitere Informationen zu diesen Voraussetzungen ziehen Sie <a title=\"Anwaltlicher zurate \u2013 Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/en\/legal-advice-and-contacts\/\">einen Anwalt zurate<\/a>.<\/p>\r\n<p>Das Verfahren vor dem Gerichtshof ist kostenfrei. Sie tragen lediglich Ihre eigenen Kosten (Anwaltskosten oder durch Nachforschungen oder Schriftwechsel entstandene Kosten). Der Gerichtshof kann Ihnen bei der Bezahlung eines <a title=\"Vorbereitung von Beschwerden vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/en\/services\/echr\/preparing-applications\/\">Rechtsanwaltes<\/a> nicht behilflich sein. Obwohl Sie sich in der Anfangsphase des Verfahrens noch nicht von einen Anwalt vertreten lassen m\u00fcssen, ben\u00f6tigen Sie einen <a title=\"Anwalt, sobald der Regierung die Beschwerde zugestellt wurde \u2013 Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte\" href=\"https:\/\/europeancourt.org\/en\/services\/echr\/representing-applicants\/\">Anwalt, sobald der Regierung die Beschwerde zugestellt wurde<\/a>.<\/p>\r\n<p>Wenn der Gerichtshof entscheidet, dass die Konvention verletzt wurde, kann er Ihnen eine \u201egerechte Entsch\u00e4digung\u201c zubilligen, einen finanziellen Ausgleich f\u00fcr bestimmte Sch\u00e4den. Gegebenenfalls wird der Gerichtshof den betroffenen Staat auffordern, Ihnen die durch die Einreichung Ihre Beschwerde angefallenen Kosten zu erstatten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte ist ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Stra\u03b2burg, der nur Beschwerden von Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personengruppen pr\u00fcfen kann, die geltend machen, dass ihre Rechte aus der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention&#46;&#46;&#46;","protected":false},"author":1,"featured_media":208868,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"class_list":["post-40600","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/40600","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=40600"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/40600\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":223173,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/40600\/revisions\/223173"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/208868"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=40600"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=40600"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/europeancourt.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=40600"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}