Diese Dienstleistung biete ich nur für Beschwerden an, die der Regierung des beklagten Staates bereits zugestellt wurden und bei denen der EGMR den Beschwerdeführer aufgefordert hat, schriftliche Stellungnahmen einzureichen.
Die Kosten der Vertretung vor dem EGMR richten sich danach, wie viel Zeit erforderlich ist, um Antworten auf Fragen des EGMR, Erwiderungen auf das Vorbringen der Regierung des beklagten Staates und gegebenenfalls Klarstellungen zum Sachverhalt sowie Ansprüche auf gerechte Entschädigung vorzubereiten. Die Spanne ist sehr groß: von einigen hundert Euro, wenn sich die Arbeit in zwei bis drei Stunden erledigen lässt, bis zu 10.000 Euro und mehr, wenn mehrere Dutzend Stunden erforderlich sind.
Wie viel Zeit in Ihrem konkreten Fall erforderlich ist und wie viel die Vertretung dementsprechend kosten wird, kann ich nur anhand der Unterlagen beurteilen. Legen Sie die Beschwerde mit allen Anlagen vor, außerdem alles, was zu dieser Beschwerde zusätzlich an den EGMR gesandt wurde, und alles, was Sie vom EGMR erhalten haben. Wenn ich zusätzliche Unterlagen benötige, fordere ich sie bei Ihnen an.
In der Regel beantworte ich eine Anfrage zu den Kosten der Vertretung vor dem EGMR innerhalb einer Woche, nachdem ich alle erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten habe. Wenn die vom EGMR gesetzte Frist für die Einreichung von Stellungnahmen oder anderen Unterlagen in den nächsten Tagen abläuft, schreiben Sie mir und fragen Sie, ob ich Ihre Anfrage kurzfristig prüfen kann. Auf eine solche Nachricht antworte ich innerhalb von 24 Stunden. Wenn ich das bestätige und Sie die erforderlichen Unterlagen und Informationen sofort vorlegen, teile ich Ihnen meine Einschätzung zu Ihrer Anfrage innerhalb der folgenden 48 Stunden mit.
Zusammen mit der Mitteilung der Kosten schicke ich Ihnen, damit keine Zeit verloren geht, den Vertrag und ein ausgefülltes Vollmachtsformular für die Vertretung vor dem EGMR. Die Vollmacht müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post an meine Adresse in Frankreich senden. Die Zahlung kann nach der Vorbereitung der Unterlagen für den EGMR per Banküberweisung auf mein Konto in der Schweiz oder, je nach Zahlungsland, auf andere Weise erfolgen. Besser ist jedoch eine Zahlung vor der Übermittlung der Unterlagen an den EGMR: Dann kann den Ansprüchen auf gerechte Entschädigung ein Zahlungsnachweis beigefügt werden, und der Antrag auf Erstattung der bereits entstandenen Kosten der Vertretung des Beschwerdeführers vor dem Gerichtshof lässt sich deutlich einfacher begründen.
Diese Dienstleistung ist eindeutig nicht die richtige für Sie, wenn Sie einer der folgenden Aussagen mit Sicherheit zustimmen können:
