Wenn nach Ihnen über Interpol gefahndet wird und Sie bereits wissen, welcher Staat diese Fahndung veranlasst hat und mit welchem konkreten Verfahren sie zusammenhängt, prüfe ich, ob es hinreichende Gründe gibt, durch einen Antrag an die Kommission für die Kontrolle der Interpol-Akten die Beendigung der Fahndung zu erreichen. Liegen hinreichende Gründe vor, bereite ich einen Antrag auf Löschung von Daten vor. Soll nicht die Fahndung beendet, sondern ein konkreter Fehler in den Interpol-Daten berichtigt werden, bereite ich einen Antrag auf Berichtigung von Daten vor.
Typische Gründe für einen Antrag an die CCF:
- die Nutzung eines Strafverfahrens zur Verfolgung aus politischen, religiösen, rassischen oder ähnlichen Gründen, wegen der Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer verfolgten Gruppe, wegen Äußerungen oder wegen journalistischer, menschenrechtlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger öffentlicher Tätigkeit;
- der Versuch, eine internationale Fahndung nicht wegen einer gewöhnlichen Straftat, sondern wegen Handlungen zu erwirken, die mit Militärdienst, einem bewaffneten Konflikt oder Handlungen einer Konfliktpartei zusammenhängen;
- ein reales Risiko von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder einer offenkundigen Verweigerung eines fairen Verfahrens im Fall der Auslieferung an den ersuchenden Staat;
- das Fehlen, die Aufhebung oder die Änderung der nationalen Entscheidung, auf der das Fahndungsersuchen beruht; die Einstellung des Verfahrens; der Eintritt der Verjährung; eine Beschreibung des Tatvorwurfs oder Ihrer Rolle, die mit den Verfahrensunterlagen nicht übereinstimmt; eine Situation, in der der ersuchende Staat eine tatsächliche Möglichkeit hatte, die Auslieferung zu betreiben, dies aber ohne nachvollziehbare Erklärung nicht getan hat.
Wenn der Antrag mit dem Risiko von Folter, dem Risiko eines unfairen Verfahrens oder dem Missbrauch strafrechtlicher Verfolgung begründet wird, können im Antrag an die CCF der Sache nach dieselben Fragen aufgeworfen werden, die in Auslieferungsfällen vor dem EGMR oder dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gestellt werden. Das ist sinnvoll, weil die CCF selbst die in der Rechtsprechung des EGMR entwickelten Standards weitgehend heranzieht. Vor dem EGMR und dem Ausschuss werden solche Rügen jedoch nicht gegen den Staat erhoben, der eine Person zur Fahndung ausgeschrieben hat, sondern gegen den Staat, der sie zum Zweck der Auslieferung festgenommen hat, und erst nachdem die Rechtsbehelfe gegen die Auslieferung in diesem Staat ausgeschöpft wurden. Für den Schutz durch die CCF sind eine Festnahme zur Auslieferung und die Ausschöpfung solcher Rechtsbehelfe nicht erforderlich: Die Argumente können in Bezug auf die Interpol-Fahndung selbst vorgebracht werden, faktisch gegen den Versuch des ersuchenden Staates, Interpol zu nutzen; die CCF holt dazu Erklärungen beim ersuchenden Staat ein.
Wie viel Zeit in Ihrem konkreten Fall erforderlich ist und wie viel die Vorbereitung des Antrags entsprechend kosten wird, kann ich nur anhand der Dokumente beurteilen. Legen Sie Dokumente vor, die die Interpol-Fahndung belegen, die wichtigsten Unterlagen des Verfahrens, in dem nach Ihnen gefahndet wird, und Dokumente, die Ihrer Ansicht nach die auf Ihren Fall anwendbaren Gründe aus der obigen Liste belegen. Wenn Ihnen bereits alle Unterlagen dieses Verfahrens elektronisch vorliegen, reichen Sie sie am besten gleich ein. Scheuen Sie sich nicht, zu viele Dokumente vorzulegen, und machen Sie sich keine Sorgen, wenn etwas fehlt: Falls ich nach Durchsicht der übersandten Unterlagen weitere Dokumente benötige, werde ich sie bei Ihnen anfordern.
Reichen Sie alle Dokumente in der Originalsprache ein. Die CCF nimmt Dokumente auf Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch entgegen; ist ein für den Antrag benötigtes Dokument nicht in einer dieser Sprachen abgefasst, ist eine Übersetzung erforderlich. Wenn Sie bereits eine Übersetzung eines solchen Dokuments in eine dieser Sprachen haben, reichen Sie sie zusammen mit dem Original ein: Ich prüfe, ob sie für den Antrag an die CCF verwendet werden kann. Gibt es keine geeignete Übersetzung, erstelle ich eine Übersetzung des benötigten Dokuments ins Englische mit einer Terminologie, die auf die Argumente des Antrags an die CCF und die einschlägigen Rechtsquellen abgestimmt ist.
Die Kosten für die Vorbereitung des Antrags können von einigen Tausend Euro bis zu 10.000 Euro und mehr reichen, wenn mehrere Dutzend Arbeitsstunden erforderlich sind. Diese Zeit ist erforderlich, um die Dokumente zu prüfen, die Schlüsselfakten herauszuarbeiten, die Praxis der CCF, des EGMR und anderer internationaler Organe in Bezug auf jeden einzelnen Grund zu analysieren, die Argumente vorzubereiten und all dies im Antrag knapp, verständlich und widerspruchsfrei darzustellen.
Normalerweise antworte ich innerhalb einer Woche, nachdem ich alle benötigten Dokumente und Informationen erhalten habe. Sind keine hinreichenden Gründe für einen Antrag an die CCF erkennbar, teile ich Ihnen nur das mit. Sind solche Gründe erkennbar, nenne ich Ihnen die Kosten für die Vorbereitung des Antrags und sende Ihnen gleichzeitig den Vertrag zu. Die Dienstleistung können Sie per Banküberweisung auf mein Konto in der Schweiz oder, je nach Zahlungsland, auf andere Weise bezahlen.
Die Dauer der Vorbereitung des Antrags richtet sich nach dem Arbeitsumfang; sie wird den Umständen des Falles angemessen sein und im Vertrag ausdrücklich genannt. Nach Abschluss der Arbeit erhalten Sie den Text des Antrags, die dazugehörigen Anlagen und Hinweise, wie Sie den Antrag selbst über das CCF-Portal einreichen können. Wenn Sie möchten, dass ich den Antrag in Ihrem Namen einreiche, benötige ich eine Vollmacht.
Diese Dienstleistung ist eindeutig nicht die richtige für Sie, wenn Sie einer der folgenden Aussagen mit Sicherheit zustimmen können:
